Die Krankenversicherung:
Eine Krankenversicherung ist unbedingt notwendig. Wer nach einer langen
Krankheit oder größeren Operation nicht auf den Kosten sitzen bleiben
möchte, sollte unbedingt eine Krankenversicherung abschließen.
Wer eine Krankenversicherung abschließen möchte hat die Wahl zwischen
vielen verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen, oder der
Privaten Krankenversicherung.
Wobei bei der Privaten Krankenversicherung einige Auflagen zu beachten sind.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet man den Beitrag
prozentual vom Einkommen. Eingeschlossen sind hierbei auch eventuelle
Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder(dies ist bei der Privaten
Krankenversicherung nicht der Fall). Durch die sogenannte
Familienversicherung entstehen dem Versicherten keine Mehrkosten.
Die Leistungen der verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen sind alle im Wesentlichen gleich. Sie werden gesetzlich festgelegt. Die Beiträge zur Krankenversicherung unterscheiden sich jedoch bei den einzelnen Krankenversicherungen.
Zum jetzigen Zeitpunkt beläuft sich der Satz bei ca. 13- 15 Prozent des Monatsbruttogehaltes.
Da es wie oben genannt relativ große Schwankungen bei den Beiträgen
gibt, lohnt sich auf jeden Fall ein Krankenkassenvergleich. Im Internet
lassen sich eigens dafür Seiten, auf denen man einen
Krankenkassenvergleich vornehmen kann, finden.
Grundsätzlich lassen sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und
die Private Krankenversicherung PKV folgend unterscheiden.
Die gesetzliche Krankenversicherung handelt weitgehend mit staatlich
festgelegten Leistungen. Anders als die Private Krankenversicherung
handelt die Gesetzliche Krankenversicherung nicht Risiko abhängig,
sondern berechnet ihre Beitragssätze einkommensabhängig.
Die gesetzlich Versicherten erhalten ihre Leistungen ausschließlich in
Sachleistungen. Dazu erhält der Versicherte von seiner
Krankenversicherung eine Krankenversicherungskarte, die er dem Arzt
bzw. bei der Anmeldung abgeben muss. Hierzu kommt seit ein paar Jahren
noch die Quartalszahlung von 10 Euro bei jedem Arztbesuch.
Bei der Privaten Krankenversicherung werden zwischen Versicherung und
dem Versicherungsnehmer eine individuelle Leistung ermittelt. Hierbei
wird nicht einkommensabhängig berechnet, sondern risikobezogen.
Durch vorhersehbare höhere Kosten werden in den jeweiligen Tarifgruppen
Rücklagen gebildet, durch die höhere Kosten im Alter gemindert werden.
Des Weiteren wird der Risikoausgleich nur in der eigenen Tarifgruppe
durchgeführt, es erfolgt keine Umverteilung auf weitere
Versichertengruppen, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung
üblich ist.
Privat versichern kann sich jeder, der die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.700 Euro (Stand 2007) erreicht.
Der jeweilige Versicherungsbeitrag wird individuell berechnet.
Hierbei werden verschiedene Faktoren beachtet, z.B. Geschlecht, Alter
und Gesundheitszustand. Der Gesundheitszustand wird jedoch nur bei
Versicherungsabschluss zu Grunde gelegt, sollte mit zunehmendem Alter
der Gesundheitszustand schlechter werden, so wird der Beitrag nicht
angehoben.
Aufgrund der höheren Lebenserwartungen müssen Frauen in der Regel höhere Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen.
Bei der Rechnungsstellung des Arztes kommt die Gebührenverordnung der Ärzte zum Tragen.
Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Versicherungsnehmer aus, da
dieser Vertragspartner ist. Meist muss in der Privaten
Krankenversicherung ein Eigenanteil übernommen werden, darüberhinaus
gehende Kosten werden dann von der Versicherung übernommen.
Bei einem Krankenhausaufenthalt wird generell direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet.
Nach der Gesetzesverabschiedung im Februar 2007 müssen nun auch Bürger
versichert werden, die bislang keine Krankenversicherung hatten. Sie
dürfen nicht mehr wie bisher von den Gesetzlichen Krankenkassen
abgelehnt werden.
Pflichtversicherte Personen, die in den Ruhestand wechseln, werden
automatisch Versicherungsnehmer der KVdR. Dies ist die
Krankenversicherung für Rentner.
